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SPD: Und ewig droht der Erschließungsbeitrag?

Baustelle mit Warnleuchte (Foto: Markus Schnitzler)


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Wenn eine neue Straße gebaut wird, müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger mit 90 Prozent an den Kosten beteiligen. Nicht selten erfolgt die Abrechnung der Straße allerdings nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, sondern erst nach Jahrzehnten. Meistens sind die Grundstücke dann schon in anderen Händen und mehrmals verkauft worden. Um den unendlich drohenden Beitragsforderungen ein Ende zu machen, hat der Landtag im vergangenen Jahr nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kurz vor der Landtagswahl Fristen beschlossen, innerhalb derer die Beiträge abzurechnen sind.

Nach Eintritt der Vorteilslage haben die Kommunen nun zehn Jahre Zeit, die Straße abzurechnen. Da es häufig umstritten ist, wann die Vorteilslage eintritt, wurde eine zweite Frist eingeführt. 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich soll jedenfalls Schluss sein mit Erschließungsbeiträgen. “Kein Jahr nach Inkrafttreten dieser sinnvollen Regelung, werfen CDU und Grüne die Fristen wieder über Bord. Das bedeutet für viele Betroffene wieder existenzbedrohende Beitragsbescheide Jahrzehnte später”, ärgert sich Max Dichant über eine Gesetzesänderung der Landesregierung.

Konkret verdoppelt die schwarz-grüne Landesregierung die 10-Jahres-Frist auf 20 Jahre und streicht die 25-Jahres-Frist nach Spatenstich komplett. Von der Streichung der Frist sind in Nordrhein-Westfalen über 10.000 Straßen betroffen. Zehntausende Anliegerinnen und Anlieger müssen nun wieder mit hohen fünfstelligen Beitragsbescheiden rechnen. “Das ist ein Foulspiel an den Anliegerinnen und Anliegern, die sich auf die Regelung aus dem letzten Jahr verlassen haben. Als SPD fordern wir weiterhin eine verlässliche und bürgerfreundliche Frist ab erstem Spatenstich”, so Max Dichant abschließend.