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Landesregierung und BUND fordern Gebühren von RWE für Entnahme von Rheinwasser

Tagebau Hambach (Foto: Frank Reiermann)

Symbolbild


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Wenn in Zukunft aus dem Braunkohle-Tagebau große Seen werden, ist sehr viel Wasser nötig, um diese Seen entstehen zu lassen. Dafür plant der Konzern RWE den Bau einer 45 km langen Transportleitung, um das Wasser aus dem Rhein in den Tagebau zu pumpen. In NRW gilt ein Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG), wonach die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern 5 Cent pro m3 kostet. Muss also auch RWE zahlen?

Eine Studie des BUND NRW hat ergeben, dass es für den Konzern keine Ausnahme geben soll. Die Naturschützer schreiben, dass „nach gegebener Rechtslage nichts dafür ersichtlich, dass die RWE Power AG von der Verpflichtung zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts zur Befüllung der Braunkohlentagebaurestlöcher im Hambach und Garzweiler befreit werden kann.“

Die grüne Landtagsabgeordnete Antje Grothus unterstützt als Sprecherin für nachhaltigen Strukturwandel und Bergbausicherheit diese Forderung. Das sei „auch die Position der Landesregierung“. Sie spricht von Kosten in Höhen von 640 Millionen Euro, die ab den 2030er Jahren fällig werden, und verweist dabei auf das Verursacherprinzip. RWE als Betreiber der Tagebaue habe die Verantwortung. „Deshalb müssen wir auch in Zukunft wachsam bleiben und eine konzernfreundliche Verwässerung des Wasserentnahmeentgeld-Gesetzes abwenden.“

Mehr zum Thema finden Sie in den Berichten unter dem Stichwort Rheinwassertransportleitung.