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Erstmals eine Spielplatzsatzung für die Stadt Düren


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Düren. Zum ersten Mal hat die Stadt Düren eine Spielplatzsatzung. Bislang erschien die Gemeindeordnung ausreichend. Doch da sich zunehmend Vorkommnisse häufen und mit den Spielplätzen oft nicht pfleglich umgegangen wird, hat sich ein erhöhter Regelbedarf ergeben. Deshalb wurde erstmals eine Spielplatzsatzung vom Rat der Stadt Düren beschlossen, die inzwischen in Kraft getreten ist. Damit wird dem personell aufgestockten Städtischen Ordnungsdienst (SOD) und der Polizei eine verstärkte Handhabe gegeben, um gegen Verstöße unmittelbar vorzugehen.

„Die Satzung gilt ausschließlich für die ausgewiesenen, öffentlichen Spielplätze in der Stadt“, betont Sabine Wagner vom Spielpädagogischen Dienst des städtischen Jugendamtes. „Alle dürfen die Spielplätze nutzen, sofern sie nicht gegen die Satzung verstoßen.“ Diese wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Spiel- und Freiflächen, der Offenen und Mobilen Jugendarbeit, des SOD und dem Amt für Recht und Ordnung erarbeitet. In der Satzung wird ausdrücklich festgehalten, dass es für die Nutzung der Spielplätze keine Altersbeschränkung gibt. Auch die Nutzungszeit ist nicht beschränkt, wohl aber muss eine Ruhezeit nach 22 Uhr eingehalten werden.

Verboten sind unter anderem das Mitführen von Tieren, das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen, der Konsum und das Mitführen von alkoholischen Getränken und Drogen jeder Art sowie der Konsum von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen, E-Zigaretten und Wasserpfeifen und das Zweiradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen.

Verstöße gegen die Satzung haben Konsequenzen. Bedienstete der Stadt Düren können einen Platzverweis aussprechen. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen bis zu 1000 Euro bei fahrlässigen Verstößen und bei vorsätzlichen Verstößen mit bis zu 2000 Euro geahndet. 

Übrigens: der SOD ist in der Regel in der Woche bis 22 Uhr im Dienst, am Samstag immer von 7:15 – 16:00 Uhr. Zusätzlich gibt es Freitag oder Samstag einen Nachtdienst von 20:00 – 2:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Hotline: 02421 25-2500 bis eine halbe Stunde vor Dienstende zu erreichen. Sollte der SOD nicht im Dienst sein, so meldet sich eine telefonische Ansage mit der Möglichkeit, eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen. 

Außerhalb der Dienstzeiten des SOD kann bei Verstößen immer die Polizei zur Hilfe gerufen werden.

Der Bürgermeister kann die Nutzung der Spielplätze auf bestimmte Nutzergruppen und Nutzungszeiten erweitern oder einschränken und Ausnahmen von den Verboten dieser Satzung zulassen.

Nach wie vor sind die Spielplatzpatinnen und –paten sowie die Netzwerkpartner im Einsatz, um auf den Spielplätzen die Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern zu suchen. „Miteinander reden hat für uns Priorität“, erklärt Sabine Wagner. „Die Spielplatzsatzung ist ein Instrument, das weiterentwickelt wird.“