Düren. „Die Neueinteilung der Wahlbezirke in Düren war weder Wunsch der Stadt noch der Politik“, stellt Christine Käuffer, Beigeordnete Recht, Sicherheit und Bürgerservice der Stadt Düren, unmissverständlich klar. „Sie war eine Notwendigkeit, um Rechtssicherheit zu haben. Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen sich dieser Herausforderung stellen.“ Der Wahlausschuss der Stadt Düren hat am 6. Februar 2020 einstimmig die Neueinteilung der Wahlbezirke beschlossen, die von der Stadtverwaltung in wenigen Wochen erarbeitet worden war.
Der Wahlausschuss hatte schon einmal, nämlich am 12.12.2019, eine Entscheidung zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September 2020 getroffen. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019, das unter anderem eine Aussage zur Neuregelung der Einteilung der Kommunalwahlbezirke traf, musste diese Wahlgebietseinteilung überprüft und in Teilen angepasst werden. Dem Urteil zufolge darf die pauschale Abweichungsobergrenze von 25% bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl nicht ohne Weiteres angewandt werden, sondern bedarf der sogenannten verfassungskonformen Auslegung. Begründung: Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit für Wahlbewerber müsse sichergestellt sein, dass jede Stimme möglichst den gleichen Erfolgswert habe. Ausgehend von der erlaubten 25 % -Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl nach oben oder unten, würde ein Wahlbewerber unter Umständen 50 % weniger Stimmen benötigen als ein anderer, um in seinem Wahlbezirk zu gewinnen. Die verfassungskonforme Auslegung führt dazu, dass in Wahlbezirken nur noch in begründeten Einzelfällen eine Abweichung von bis zu 25 % zur durchschnittlichen Einwohnerzahl gerechtfertigt ist. Im Übrigen ist nur noch eine Abweichung von höchstens 15 % bezogen auf die Wahlberechtigten rechtssicher.
Um diese Rechtssicherheit zu gewährleisten und Neuwahlen zu vermeiden, so Wahlleiter Thomas Hissel, Erster Beigeordneter der Stadt Düren,
war eine Neueinteilung der Wahlbezirke nötig. Sofern in den Wahlbezirken die Abweichung der Anzahl der Wahlberechtigten über oder unter 15% zur durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten lag, musste eine Neueinteilung erfolgen.
In Düren wiesen 13 von 25 Wahlbezirken eine höhere Abweichungsquote auf. Wegen des Dominoeffektes waren letztendlich 19 Wahlbezirke betroffen, von denen 18 angepasst werden mussten. Rund 3600 Wahlberechtigte sind davon betroffen. Für den Wähler in diesen Wahlbezirken bedeutet dies, dass für ihn andere Stadtratskandidaten zur Wahl stehen und er gegebenenfalls auch ein anderes Wahllokal aufsuchen muss. Deshalb der Appell aus dem Wahlbüro: Bitte die Wahlbenachrichtigungen genau und aufmerksam lesen!
Bei der Neueinteilung wurde sehr auf eine möglichst klare und für die Wählerinnen und Wähler nachvollziehbare Struktur geachtet. Andreas Claßen, Geodatenmanagement der Stadt Düren: „Wir haben versucht, Grenzen zu ziehen, die nachvollziehbar sind.“
Unverändert geblieben sind die Wahlbezirke Merken, Arnoldsweiler, zwei in Birkesdorf, ein innerstädtischer Wahlbezirk sowie Echtz-Konzendorf und 7.1. Hoven. Der Wahlbezirk Echtz-Konzendorf und Hoven weicht in Bezug auf die Wahlberechtigten um 20,79 % von der Toleranzgrenze ab. Eine rechnerische Lösung wäre nur möglich mit der Teilung eines der Stadtteile. Für so einen Fall sieht das Gesetz Ausnahmen vor, wenn Gründe vorliegen. Da es sich bei den Ortschaften Echtz-Konzendorf und Hoven um ländlich gewachsene Strukturen mit lebendigen Vereinswesen handelt, wurde dies bei der Einteilung berücksichtigt und der räumliche Zusammenhang von Echtz-Konzendorf und Hoven gewahrt, damit die Wählerinnen und Wähler miteinander und mit dem Mandatsbewerber besser kommunizieren können und es nicht zu einer geringeren Wahlbeteiligung kommt. Die Wahlbereitschaft nicht zu beeinträchtigen, war eines der Hauptanliegen bei der Neueinteilung der Wahlbezirke in Düren.
Christine Käuffer und Thomas Hissel sind sich sicher, mit der vom Wahlausschuss einstimmig beschlossenen Neueinteilung der Wahlberzirke eine rechtssichere und tragbare Lösung gefunden haben. Nach den Anstrengungen der letzten Wochen seit dem Gerichtsurteil hoffen nun alle darauf, dass die Wahlbereitschaft der Dürenerinnen und Dürener am 13. September groß sein wird.
Informationen, Kartenmaterial und unter https://www.dueren.de/kommunalwahlen2020