Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen hat heute Einzelheiten über die Umsetzung des Erlasses vom 13. März zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen bekanntgegeben.
Dort werden insbesondere die Berufsgruppen näher bezeichnet, die als sog. „Schlüsselpersonen“ vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sind, das ab kommenden Montag (16.03.) gilt. Weitere Informationen hierzu mit den entsprechenden Rechtsregelungen unter: https://www.mkffi.nrw
Das angeordnete Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen gilt selbstverständlich auch im Stadtgebiet Düren. Die Stadt Düren hat jetzt hierzu die entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht.
Sie städtischen Kitas und Einrichtungen sind auch nach dem Erlass ab morgen – wie üblich – besetzt. Es wird aber noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eltern, die in zwingend notwenigen Berufen tätig sind, ihre Kinder nur dann in die Kita zur Betreuung bringen können, wenn es nicht anders geht. Die vom Land verfügten Vorsichtsmaßnahmen greifen nur, wenn so wenig wie möglich Jungen und Mädchen überhaupt betreut werden müssen. Noch ein Hinweis: Wenn nur ein Elternteil in einem Job tätig ist, der zwingend ausgeübt werden muss, der andere aber nicht, kann das Kind nicht betreut werden.
Die Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben detaillierte Informationen.