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Über 400 Teilnehmer beim Freitagsgebet in Dürener Moschee – Ordnungsamt der Stadt stellt Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest

CoronaHinweisStadt Düren


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Düren. Aufgrund eines Polizeiberichtes wurde durch das städtische Amt für Recht und Ordnung (Ordnungsamt) am Freitag, dem 15.01.2021, die Dürener Moschee in der Veldener Straße kontrolliert.

Vorab wurden alle Kontrollmaßnahmen mit der für NRW zuständigen Staatskanzlei, die für die Hygienekonzepte in Gotteshäusern zuständig ist, abgestimmt. Die Religionsausübung ist grundsätzlich geschützt und fällt daher nicht unmittelbar unter die Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Vielmehr wird hierin bestimmt, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften eigene Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen in Anlehnung an die Coronaschutzverordnung aufstellen.

Im Rahmen der Kontrolle wurden über 400 Personen beim Freitagsgebet im Gotteshaus angetroffen, wodurch die Regelungen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten werden konnten. Aufgrund der großen Besucheranzahl waren zudem die Rückverfolgungslisten nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt. Die Betreiber der Moschee wurden an diesem Tag selbst von der großen Anzahl der Gläubigen überrascht.

Auf Grundlage dieses Vorfalls erfolgten zunächst ein Gespräch mit der Staatskanzlei NRW, die für die Hygienekonzepte in Gotteshäuser zuständig ist sowie ein Gespräch mit dem Moscheebetreiber, der Türkisch-Islamischen Gemeinde DITIB. Dabei wurden die Verantwortlichen auf die Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen hingewiesen und eine Schließung für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht. Zudem wurde das Gesundheitsamt des Kreises Düren über die Kontrolle informiert.

In Absprache mit der NRW-Staatskanzlei erfolgte am 21.01.2021 ein gemeinsames Beratungsgespräch mit Vertretern des Landesverbandes der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB, des städtischen Ordnungsamtes und den verantwortlichen Betreibern der Moschee. Für die Abhaltung zukünftiger Gottesdienste in der Moschee wurden strikte Vorgaben festgelegt. So ist unter anderem die Abstandsregelung den örtlichen Gegebenheiten in den Gebetsräumen angepasst und berücksichtigt nun auch die Nutzung der Gebetsteppiche während des Gottesdienstes. Auch besteht bereits auf dem Parkplatz vor der Moschee eine Maskenpflicht. Zudem findet nunmehr das Freitagsgebet an zwei Terminen statt. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf max. 150 Personen (für alle Räume des Hauses) pro Termin begrenzt. Ein Sicherheitsdienst sorgt vor Ort für die Einhaltung der Auflagen.

Bereits einen Tag nach dem Beratungsgespräch am 22.01.2021 wurde wiederum eine Kontrolle in der Moschee während des Freitaggebetes durchgeführt. Alle Vorgaben wurden eingehalten. Hierdurch konnte eine Schließung der Moschee durch das Ordnungsamt abgewendet werden. Der städtische Ordnungsdienst (SOD) hat zwischenzeitlich auch am 29.01.2021 die Einhaltung der Coronaschutz-Regelungen in der Moschee überprüft. Auch hier wurden keine Verstöße festgestellt. Weitere Kontrollen sollen durchgeführt werden. Insgesamt konnte durch das unverzügliche handeln aller Beteiligten und die gute Zusammenarbeit eine gemeinsame Lösung für die grundrechtlich geschützte Religionsausübung gefunden werden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Einhaltung der Coronaschutzverordnung auch in anderen Gotteshäusern, unabhängig von der jeweiligen Religionsgemeinschaft, bereits überprüft wurde.

Eine Information über den Vorgang erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt, da die erforderlichen Nachkontrollen, die keine Beanstandungen mehr zeigten, abgewartet werden sollten. Zudem wurden alle nach der Coronaschutzverordnung möglichen weiteren Sanktionen überprüft.