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Kreis Düren will hohe Inzidenzzahl drücken – Ergänzende Maßnahmen für die Stadt Düren

Corona_gelbStadt Düren


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Bedingt in dem vor allem in der Stadt Düren aktuell sehr hohem Inzidenzwert von 229 hat der Kreis Düren mit einigen Maßnahmen, die nur für die Stadt Düren gelten, reagiert und in einer sogenannten Allgemeinverfügung festgehalten. Die Verfügung gilt ab sofort und ist bis zum 21. März befristet.

„Wir können genau sehen, wie sich das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet verteilt“, sagte der Landrat in seiner heutigen Video-Botschaft. Dass es in der Dürener Innenstadt aktuell diese hohe Inzidenzzahl gibt, sei auch der Bevölkerungsdichte geschuldet. Düren ist mit rund 93 000 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt im Kreis Düren. Spürbar ist auch die vergleichswiese hohe Verbreitung der britischen Mutante (B.1.1.7), die deutlich ansteckender ist und oft dafür sorgt, dass ganze Familien mit dem Corona-Virus infiziert sind.

Hier die wesentlichen Maßnahmen der Allgemeinverfügung (www.kreis-dueren.de/bekanntmachungen), die für das Gebiet der Stadt Düren gilt mit Ausnahme der Bezirke: Arnoldsweiler, Niederau-Krauthausen, Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath, Birgel, Gürzenich, Derichsweiler, Echtz-Konzendorf, Mariaweiler, Hoven und Merken:

  • Im öffentlichen Raum gilt weiter die Regelung: Treffen darf sich ein Hausstand/Haushalt mit einer weiteren Person.
  • Im privaten Raum (Haus, Wohnung, Garten) dürfen sich die Bewohner des eigenen Hausstandes / Haushaltes mit einer weiteren Person treffen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit).
  • Im oben genannten Stadtgebiet muss in der Öffentlichkeit von 7 bis 19 Uhr eine medizinische Maske (sog. OP-Maske o. FFP2) getragen werden.
  • Erwachsene (Besucher und Personal) müssen in Kitas und Kindergärten eine medizinische Maske tragen.
  • Bei Trauungen dürfen grundsätzlich maximal fünf Teilnehmer anwesend sein, bei Beerdigungen unter freiem Himmel max. 25 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit).
  • In öffentlichen Parks und Grünflächen gilt ein sogenanntes Verweilverbot. Menschen dürfen sich dort aufhalten, sie müssen sich aber fortbewegen, dürfen sich also nicht hinsetzen, auf eine Wiese legen oder länger stehen bleiben. Der Verzehr von Speisen ist untersagt (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).
  • Spielplätze dürfen ab 17.30 Uhr nicht mehr betreten werden. Es gilt ganztägig ein Verbot von Speisen (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).
  • Die Anzahl der gleichzeitig in geöffneten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen (wie z. B. Frisöre) mit Kundenverkehr anwesenden Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Inhaber. Für Apotheken gilt weiterhin die Regelung von einer Person auf 10 Quadratmeter.

Diese Maßnahmen sind mit dem NRW-Gesundheitsministerium und der Stadt Düren abgestimmt. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Natürlich gelten ansonsten die aktuellen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Zudem wird die Polizei im Dürener Stadtgebiet mit Lautsprecherwagen in deutscher und türkischer Sprache dazu auffordern, die Corona-Regeln strikt einzuhalten.

„Uns geht es darum, jetzt möglichst schnell die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Inzidenzwerte deutlich sinken und wir die lang erhofften Lockerungen ins Auge fassen können“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Sollte das nicht gelingen, seien weitere Maßnahmen möglich, zum Beispiel eine vorübergehende Schließung des Dürener Wochenmarktes oder eine Ausgangsbeschränkung. Es sei absolut notwendig, auf die aktuelle Lage mit diesem besonderen Blick auf die Stadt Düren und die jenseits der 200 liegende Inzidenz zu reagieren. Im gesamten Kreisgebiet liegt der Wert bei 122,4. Landrat Wolfgang Spelthahn: „Wir müssen jetzt in dieser besonderen Lage noch ein Stück durchhalten und können uns dann hoffentlich bald auf Lockerungen freuen.“

Text: Pressestelle Kreis DN