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Unfall im morgendlichen Berufsverkehr


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Auf der B 56 kam es am frühen Freitagmorgen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Autofahrer leicht verletzt wurde. Vorausgegangen war ein misslungenes Überholmanöver.

Gegen 06:50 Uhr befuhr ein 49-jähriger Mann aus Vettweiß mit seinem Auto die B 56 aus Richtung Soller kommend in Fahrtrichtung Düren. Nach seinen Angaben kam ihm im Bereich der Kurven vor der Ortslage Stockheim ein Pkw auf seiner Fahrspur entgegen. Da er einen Frontalzusammenstoß befürchtete, lenkte er seinen Wagen nach rechts. In der Folge stieß sein Wagen gegen die Leitplanke, drehte sich mehrfach und kam schließlich nach links von der Fahrbahn ab. Zu einem Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Wagen kam es nicht. Dessen Fahrer fuhr weiter. Kurze Zeit nach Beginn der Unfallaufnahme erschien der Fahrer an der Unfallstelle. Ein nachfolgender Autofahrer hatte ihn auf das Geschehen aufmerksam gemacht, woraufhin er den Unfallort aufsuchte. Der Unfallverursacher, ein 23-Jähriger aus Düren, gab an, kurz hinter Stockheim, nach Aufhebung des Überholverbotes, einen Überholvorgang gestartet zu haben. Dabei habe er wohl festgestellt, dass es knapp wurde – dass es aber tatsächlich zu einem Unfall gekommen war, habe er nicht wahrgenommen.

Der 49-Jährige wurde vor Ort in einem RTW behandelt, ein Transport in ein Krankenhaus war nicht erforderlich. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 2200 Euro. Gegen den 23-Jährigen wird nun wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Ob die Einlassung, er habe den Unfall nicht bemerkt, glaubhaft ist, ist Gegenstand der Ermittlungen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde auf die Sicherstellung des Führerscheins verzichtet.