Der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Vor allem jungen Menschen begrüßen diese vermeintlich gesündere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten. Dabei spielt auch der „Coolness-Faktor“ eine Rolle. Doch nicht immer ist in den technischen Geräten zur Verdampfung von Flüssigkeiten nur das drin, was drin sein sollte.
In einigen Fällen wurden den Liquids der E-Zigaretten berauschende Substanzen (c-Liquids) beigemischt. Unter dem Deckmantel eine neue „Liquid-Geschmackrichtung“ ausprobieren zu können, wurden Konsumenten E-Zigaretten angeboten die mit solchen berauschenden Substanzen versetzt waren. Bei diesen handelt es sich um künstlich hergestellte, unkontrollierte und oftmals illegale Substanzen mit hoher Toxizität und möglicherweise krebserregender Wirkung. Darunter können auch berauschenden Substanzen sein, die auch als K.O.-Tropfen bekannt sind.
Der Konsum dieser Substanzen durch das „Dampfen“ wirkt bei geringer Dosis berauschend, angstlösend und sedierend. Bei höherer Dosierung (>2ml) ist der Übergang zu unerwünschten bis lebensgefährlichen Wirkweisen fließend. Es kann zu Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit kommen. Im toxischen Bereich können zum Beispiel Krämpfe, Atemlähmung und komatöse Zustände auftreten. Die Substanzen haben zudem ein hohes Abhängigkeitspotential.
Die Polizei rät:
-Informieren Sie sich vor dem Konsum von E-Zigaretten über die Qualität und Herkunft des Liquids.
-Lehnen Sie das Angebot ab, an einer fremden E-Zigarette zu ziehen.
-Wenn Sie Übelkeit verspüren holen Sie sich sofort ärztliche Hilfe und / oder verständigen Sie den Rettungsdienst.
-Lassen Sie Betroffene nicht alleine. Verständigen Sie gegebenfalls den Rettungsdienst.