An diesem Wochenende war die Aachener Polizei erneut am Braunkohletagebau im Einsatz. In der Nacht zum Samstag (29.6.) kam es gegen 1.30 Uhr in der Nähe des ehemaligen Zubringers der alten BAB4 in Kerpen zu einem Bewurf mit Molotowcocktails in Richtung geparkter Dienst-Kfz und eines Mitarbeiters der RWE Power AG. Weder Fahrzeuge noch Personen wurden getroffen. Die Ermittlungskommission Hambach hat die Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
In der Nacht zum Sonntag (30.6.) gegen 2.20 Uhr versuchten sechs Personen einen Bagger im Tagebau Hambach zu besetzen. Vier Personen wurden noch am Fuße des Baggers durch Sicherheitskräfte von RWE aufgehalten. Zwei Personen drangen auf eine Plattform des Baggers vor und wurden durch die Sicherheitskräfte vom Bagger gebracht. Dabei haben sie nach bisherigen Erkenntnissen keinen Widerstand geleistet. Die Straftäter wurden der Polizei übergeben, die weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung einleitete. Gegen sie wird nun wegen Hausfriedensbruchs ermittelt.
Für den heutigen Sonntagmittag hatte eine Privatperson bereits am Freitag (28.Juni) öffentlich zu einer nicht angemeldeten Versammlung „Rote Linie“ an der Tagebaukante aufgerufen. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es im Zusammenhang mit der Versammlung zu der Begehung von Straftaten (Bsp. Hausfriedensbruch) kommen könnte, war die Polizei mit einem angemessenen Kräfteansatz im Einsatz. Vor Ort erklärte sich eine Person aus der Gruppe als Versammlungsleiter. Gegen die Privatperson, die öffentlich zu der nicht genehmigten Versammlung aufgerufen hatte wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.
Die Veranstaltung mit in der Spitze etwa 200 Teilnehmern heute verlief insgesamt friedlich. Eine männliche Person, die sich während der Versammlung immer wieder vermummte und Polizisten mehrfach beleidigend den Mittelfinger zeigte, wurde im Anschluss an die Versammlung in Gewahrsam genommen. Er führte keine Ausweisdokumente mit und wollte seine Identität nicht preisgeben. Damit gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet werden kann, werden nun seine Personalien festgestellt (ssch).