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Verbotener Überholvorgang endet in Unfall


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Zwei leicht verletzte Personen sowie mehr als 60.000 Euro Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls, der sich am Sonntagabend gegen 20:45 Uhr am Ortseingang Kreuzau ereignete.

Ein 28 Jahre alter Autofahrer aus Düren hatte die L 249 aus Richtung Düren kommend befahren. Kurz vor dem Ortseingang Kreuzau überholte er – trotz bestehenden Überholverbots – zwei vorausfahrende Pkw. Als er vor der Rotlicht zeigenden Ampel wieder auf seinen Fahrstreifen einscheren wollte, konnte er seinen Wagen nicht rechtzeitig bis zum Stillstand abbremsen. Er fuhr auf ein vor der Ampel wartendes Fahrzeug einer 32-Jährigen aus Kreuzau auf und schob dieses auf ein weiteres, davor haltendes Auto auf. An dessen Steuer saß ein 19 Jahre alter Mann, ebenfalls aus Kreuzau.

Der Wagen des Unfallverursachers wurde frontal stark beschädigt, das mittlere Fahrzeug trug Beschädigungen am Heck sowie an der Front davon. Das dritte Auto wurde im Heckbereich leicht beschädigt. Insgesamt wird der entstandene Schaden auf über 60.000 Euro geschätzt. Die Fahrzeuge des 28-Jährigen und der 32-Jährigen mussten abgeschleppt werden.

Der Unfallverursacher sowie der 19-Jährige Beteiligte blieben unverletzt. Der Beifahrer des Düreners trug leichte Verletzungen davon, die vor Ort nicht behandelt werden mussten. Die 28 Jahre alte Kreuzauerin wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.