Bitte beachten: Seit dem 1. April gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Einige vorherige Meldungen sind damit veraltet.
Düren. Die Stadt Düren hat ihre Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 zum „Verbot zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen“ jetzt noch einmal ergänzt und dabei auch die Regelungen der aktuellen Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt.
Einige Maßnahmen der Allgemeinverfügung der Stadt gehen über die Bestimmungen der Verordnung des Landes hinaus. So sind beispielsweise die Krankenhäuser sowie sonstige Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Düren angewiesen, Hygieneunterweisungen von Besuchern – sofern ein Besuch ausnahmsweise erlaubt ist – und Personal vorzusehen. Neben Spiel- und Bolzplätzen sind auch ausdrücklich ähnliche Einrichtungen wie Skaterparks geschlossen. Daneben gibt es auch noch weitergehende Regelungen für den Hotelbetrieb, für den Handel und die Gastronomie sowie für die Ausübung von Handwerk und Dienstleistungsgewerbe. Konkretisiert wurden zudem die Ausnahmen zum Versammlungsverbot.
Die aktuelle Allgemeinverfügung wird heute (25.03.) im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und ist im Internet unter www.dueren.de (Amtsblatt) abrufbar. Die aufgeführten Regelungen haben ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.