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Coronavirus: Neue Regelung beim Betreuungsangebot in städtischen Kitas

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Bitte beachten: Seit dem 1. April gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Einige vorherige Meldungen sind damit veraltet.

Düren. Mit einer Neuregelung der Maßnahmen zur Betreuung von Kindern von Personen, die sogenannte Schlüsselpersonen sind, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Nordrhein-Westfalen das landesweite Betretungsverbot für Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Kindertagespflege noch einmal ergänzt. Das Jugendamt der Stadt Düren hat auf diese geänderten Regelungen reagiert und jetzt seinerseits die Betreuungssituation vor Ort in den städtischen Kitas neu geregelt.

Grundsätzlich bleibt es bei dem Verfahren, dass nur Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Unterschieden wird dabei in zwei Personengruppen. Eltern, die bereits einen Betreuungsvertrag mit einer Kita oder Kindertagespflege haben – Sie können die Kinder in der gewohnten Betreuungsstelle abgeben. Aber auch für die Kinder, deren Eltern bislang keinen solchen Betreuungsvertrag haben oder ihr Angebot bisher nicht nutzen konnten, wird die Betreuung jetzt über das Jugendamt sichergestellt. Für Anfragen oder Anmeldungen hierzu hat das Jugendamt eine Hotline eingerichtet, die für Notfälle auch am Wochenende freigeschaltet ist: Tel. 0151 61068944.

Für die Nutzung der Betreuungsangebote ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit in den Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Kindertagespflege vorzulegen! Darauf weist das Jugendamt der Stadt Düren noch einmal ausdrücklich hin und bittet eindringlich darum, mit dieser Möglichkeit der Betreuung sparsam und verantwortungsvoll umzugehen und diese nur dann zu nutzen, wenn es nicht anders geht.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (hier) sind die aktuellen Informationen zur Neuregelung der Kinderbetreuung hinterlegt.