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WVER: Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt „Süd“ des Parallelsammlers zur Kläranlage Düren beginnt


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Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt den Bau eines zweiten, parallelen Abwassersammlers zur Kläranlage Düren. Das Abwasser wird bisher von Kreuzau über einen einzigen Abwasserkanal eingesammelt und zur Kläranlage jenseits der Autobahn A 4 geleitet. Dieser Kanal ist seit seinem Bau immer stärker mit Abwasser beschickt worden, außerdem muss er mittelfristig saniert werden. Durch den Bau einer zweiten Röhre wird der bestehende Kanal entlastet, kann saniert werden und bei Störfällen besteht eine Redundanz, die zurzeit nicht gegeben ist.

Der Bau des Parallelsammlers ist in drei Abschnitte eingeteilt. Im Bereich „Süd“ wird er von Kreuzau bis nach Lendersdorf als Parallelsammler verlegt. In den Bauabschnitten „Mitte“ (Innenstadt Düren) und „Nord“ (durch den Josef-Vosen-Park und an der Rur entlang bis zur Kläranlage) wird der bestehende Kanal im Wesentlichen durch eine Doppelröhre ersetzt.

Für den Bauabschnitt „Süd“, der zuerst in Angriff genommen wird, beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Der Wasserverband hatte dazu die notwendigen Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können die Unterlagen dann in den Rathäusern von Kreuzau und Düren zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen und Einwendungen äußern. Diese werden dann von der Bezirksregierung auf Plausibilität bewertet und fließen gegebenenfalls in die im Anschluss zu erstellende Ausführungsplanung für das Projekt ein.

Die Offenlegung in den Rathäusern erfolgt im Zeitraum vom 02.01.-01.02.2023. Zugleich wird es dann auch möglich sein, die Planungsunterlagen digital einzusehen. Dazu hat die Bezirksregierung einen Link eingerichtet.

Link zur Bezirksregierung: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_abwasser_planfeststellungsverfahren/index.html

Einwendungen können bis 15.02.2023 schriftlich oder zur Niederschrift in den genannten Rathäusern oder bei der Bezirksregierung getätigt werden.