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CDU-Ratsantrag: Pragmatischer Klimaschutz, der allen nützt und keinem schadet

CDU vor Flächennutzungsplan (Foto: Pressestelle)


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Prüfauftrag Ausbau PV-Freiflächenanlagen an Autobahn und Schienenstrecke Köln-Aachen +++ Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in die Tat umsetzen +++ Flächennutzungsplan anpassen

„Das ist pragmatischer Klimaschutz, der allen nützt und keinem schadet“ fasst CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Weschke den von seiner Fraktion für die kommende Ratssitzung formulierten Prüfauftrag zum Ausbau von PV-Freiflächenanlagen an überörtlichen Verkehrswegen im Stadtgebiet Düren zusammen. Bei mehrheitlicher Zustimmung im Stadtrat würde die Verwaltung beauftragt werden, zeitnah zu prüfen, an welchen Abschnitten der das Dürener Stadtgebiet querenden Autobahn A4 und der Schienenstrecke Köln-Aachen PV-Freiflächenanlagen errichtet werden könnten. Gleichzeitig soll gemeinsam mit dem Fernstraßen-Bundesamt ermittelt werden, in welchen Bereichen das generelle 40-Meter-Anbauverbot entfallen könnte. Auch eine Installation von PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden und -wällen soll untersucht werden. Die Prüfergebnisse sollen als Fachbeitrag in die Aufstellung des städtischen Flächennutzungsplanes einfließen.

Möglich geworden ist das politische Anliegen durch das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“. Dieses sieht vor, dass PV-Freiflächenanlagen baurechtlich privilegiert sind, wenn sie auf einer Fläche längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes gebaut werden. Die Privilegierung bezieht sich auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahn- und Schienenrand. Das bedeutet, dass für Vorhaben auf diesen Flächen kein Bebauungsplan erstellt werden muss. Im dennoch notwendigen Zulassungsverfahren wird lediglich geprüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung konkurrieren. Das Fernstraßen-Bundesamt habe auf diese baurechtliche Privilegierung bereits reagiert, so Weschke. Das bisherige Verbot von Bauten mit einem Abstand von 40 Metern zur Fahrbahn gälte nicht mehr generell und können nach Einzelfallprüfung entfallen. Somit könnten eine Vielzahl von Vorhaben auf der gesamten Fläche für Photovoltaik genutzt, und der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien in Düren deutlich forciert werden.