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18. Online-Versteigerung des Fundbüros: Der Hammer fällt im Internet

Symbolbild Rathaus (Foto: Markus Schnitzler)


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Damen-, Herren- und Kinderfahrräder sowie Mountain-Bikes – Ab dem 26. Oktober 2023, 16 Uhr, versteigert die Stadt Düren im Internet 42 Fahrräder, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Online-Versteigerung läuft zehn Tage „rund um die Uhr“ und endet am Samstag, dem 4. November 2023, um 16 Uhr.

Die Fund-Fahrräder aus dieser Aktion sind bereits jetzt als Vorschau im Internet unter www.dueren.de, www.e-fund.eu und www.sonderauktionen.net zu finden. Die eigentliche Online-Versteigerung folgt dann dem Prinzip einer Rückwärtsauktion, auch Count-Down-Aktion genannt. Sie startet zu einem festgelegten Zeitpunkt, der in der Vorschau zu jedem angebotenen Artikel dargestellt wird. Es gibt jeweils einen Start- und einen Mindestverkaufspreis, über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis.
Ein Bieter oder eine Bieterin kann den Artikel zum jeweils aktuell angezeigten Kaufpreis direkt erwerben, dann wird die Auktion beendet. Es können aber auch eigene Gebote abgegeben werden, also Wunschpreise festgelegt werden. Bestehende Gebote können durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Ein neues Gebot muss mindestens zehn Cent über dem aktuellen Höchstgebot liegen. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt automatisch der Zuschlag an die Höchstbietende oder den Höchstbietenden.
Eine Auktion ist beendet, wenn ein Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. Ein abgegebenes Gebot eines Bieters ist ein Gebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Ein abgegebenes Gebot kann nicht widerrufen oder gelöscht werden. Im Übrigen wird auf die AGB verwiesen, die unter den oben angegebenen Internetadressen eingesehen werden können.

Auch bei dieser Auktion des Fundbüros werden ausschließlich Fundsachen angeboten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Eigentümer der Fundgegenstände wurden durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Düren aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 25.10.2023 bei der Stadt Düren, Bürgerbüro, Fundbüro anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr geltend gemacht werden.

Zu beachten ist, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich.

Die ersteigerten Fahrräder können dann nach erfolgter Überweisung und nach Terminvereinbarung beim Fundbüro der Stadt Düren abgeholt werden.