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Zoll ermittelt gegen Schwarzarbeit in der Gastronomiebranche / Durchsuchungen in Düren und Bonn mit drei vorläufigen Festnahmen

Symbolbild Zollamt Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Am 23. Juni 2021 vollstreckten 28 Zöllnerinnen und Zöllner im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Düren, Düsseldorf und Bonn. Bei den Objekten handelte es sich um ein Restaurant in Düren, ein Buchhaltungsbüro in Düsseldorf sowie ein weiteres Restaurant und zwei Privatwohnungen in Bonn. Hintergrund der Aktion waren bereits länger andauernde Ermittlungen gegen einen Restaurantinhaber aufgrund des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Steuerhinterziehung und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Erstmals fiel der Inhaber bei einer Restaurantkontrolle des Hauptzollamtes Aachen im Jahre 2019 auf, da er keine Lohnunterlagen und Stundennachweise vorlegen konnte. Bei einer zweiten Prüfung im selben Jahr wurden Arbeitnehmer angetroffen, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren und sich zum Teil illegal in Deutschland aufhielten. Im Rahmen einer weiteren Folgekontrolle im Jahre 2020 wurde gegen einen Arbeitnehmer des Dürener Restaurants, der sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls illegal in Deutschland befand, ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, da er sich seiner Festnahme erheblich widersetzte. Bei den jüngst stattgefundenen Durchsuchungen versuchten zwei illegal aufhältige Arbeitnehmer des Bonner Restaurants zu fliehen und verweigerten die Auskunft über ihre Identität. Die Arbeitnehmer sowie eine weitere Person, welche die Zöllnerinnen und Zöllner in der Bonner Privatwohnung des Beschuldigten antrafen, wurden vorläufig festgenommen, um die Personen erkennungsdienstlich zu behandeln. Hierbei stellte sich heraus, dass eine noch minderjährige Person bereits zur Festnahme ausgeschrieben war. Sie wurde nach Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen in eine Jugendaufnahmeeinrichtung überführt. Eine der beiden Bonner Privatwohnungen des Beschuldigten diente offensichtlich als Arbeitnehmerunterkunft, da vier auf dem Boden liegende Matratzen gefunden wurden. Die Wohnung befand sich in einem äußerst unsauberen Zustand.