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Landrat kündigt Corona-Allgemeinverfügung an

Symbolbild Kreishaus Wappen (Foto: Markus Schnitzler)


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Pressemeldung des Kreises Düren:

Ab Montag gelten strengere Regeln im Kreis Düren

Kreis Düren. Im Kreis Düren liegt die aktuelle 7-Tagesinzidenz bei 54,0. Daher gelten ab Montag strengere Regeln. Diese sind der aktualisierten CoronaSchVO des Landes NRW zu entnehmen (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf) und werden in einer Allgemeinverfügung des Kreises Düren konkretisiert. Die Allgemeinverfügung wird über das Wochenende mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt und veröffentlicht und tritt Montag in Kraft. „Es ist wichtig, dass wir jetzt handeln. Nur so haben wir eine Chance, das Virus erneut einzudämmen. Ich bin mir sicher, dass wir das, was Anfang des Jahres gelungen ist, jetzt ein weiteres Mal gemeinsam schaffen. Ich kann nur an alle appellieren, diese verschärften und die bekannten Regeln einzuhalten und private Pläne stets zu überdenken. Ich weiß, dass das schwierig ist. Aber wir sind nun alle gefordert. Es betrifft uns alle, es ist ein Kampf, den wir gemeinsam führen und führen müssen“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn.

Ergänzend zu den bereits bekannten Regelungen, die in der CoronaSchVO aufgeführt sind, gelten ab Montag folgende verschärfte Regeln:

Mit Gültigkeit ab dem 19. Oktober 2020 gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und ein generelles Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem dürfen private Feiern im öffentlichen Raum, beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen, nur noch mit höchstens 10 Personen stattfinden. Im öffentlichen Raum und in der Gastronomie dürfen maximal 5 Personen zusammenkommen. Zudem gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu erwarten ist. Eine genaue Auflistung der Orte wird in der Allgemeinverfügung konkretisiert.

Ab Freitag dürfen an Veranstaltungen (Konzerte, Aufführungen, Sportevents) und Versammlungen nur noch 100 Personen teilnehmen, sofern kein Hygienekonzept vorgelegt wurde. Wurde drei Tage vor dem Veranstaltungstermin ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorgelegt, dürfen maximal 500 Personen im Freien und maximal 250 Personen in Innenräumen teilnehmen. Es gilt eine Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen muss eingehalten werden.

Aktuell sind 178 Menschen im Kreis Düren mit dem Coronavirus infiziert, 1051 sind wieder genesen. Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie 1271 Menschen positiv auf das Virus getestet (Stand 11 Uhr).