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Impfstart am 27. Dezember – Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung

Symbolfoto: Impfen

pixabay.com tomwieden


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Die nachstehenden Informationen haben wir von der Kassenärztlichen Vereinigung(KV) Nordrhein, Kreisverband Düren erhalten. Sie beziehen sich auf das Einzugsgebiet der KV Nordrhein mit 27 Städten und Kreisen. Die Informationen beziehen sich sowohl auf Mobile Impfteams, als auch auf die Impfzentren.

Fragen und Antworten rund um mobile Impfteams

In wie vielen Einrichtungen werden die mobilen Teams am 27. Dezember voraussichtlich impfen und wie viele Menschen werden dabei geimpft?

Der Impfstart am 27. Dezember findet in 29 Pflege- und Senioreneinrichtungen in Nordrhein statt. Der Region Nordrhein werden dafür 180 Impfdosen pro Kreis bzw. kreisfreie Stadt zur Verfügung gestellt – zusammen also 4680 Impfdosen. So viele Menschen werden an diesem Tag in ausgewählten Pflege- und Seniorenheimen auch geimpft. Für die Priorisierung und Auswahl der Pflege- und Seniorenheime sind die Kommunen zuständig.

Wie viele Impfdosen stehen insgesamt noch in diesem Jahr zur Verfügung?

Am 27. Dezember sind es 180 Impfdosen pro Kreis bzw. kreisfreie Stadt – zusammen also 9750 für ganz NRW (Nordrhein: 4680 Impfdosen). Weitere Impfstofflieferungen sind für 28. (130.000 Impfdosen für NRW) und 30. Dezember (140.000 Impfdosen für NRW) vorgesehen, die ebenfalls zunächst in Pflege- und Senioreneinrichtungen verimpft werden.

Welche Pflegeheime wurden für die ersten Impfungen ausgewählt?

Für die Priorisierung und Auswahl der Pflege- und Seniorenheime sind die Kommunen zuständig. Auf Basis dieser Priorisierung ist mit Blick auf die Vorbereitungen vor Ort und die Menge des erwarteten Impfstoffs entschieden worden, wo es am Sonntag konkret los geht.

Wie viele Ärzte und wie viel medizinisches Personal haben sich in Nordrhein freiwillig für die mobilen Impfteams gemeldet?

Stationäre Pflegeeinrichtungen werden in der Regel durch so genannte Heimärzte (zumeist niedergelassene Haus- und Fachärzte) betreut, die die Bewohner regelmäßig aufsuchen. Wir sind aktuell dabei, diese Ärzte auch für die Impfungen gegen SARS-CoV-2 vorzubereiten. In den Fällen, in denen keine Heimärzte zur Verfügung stehen, können wir auf zahlreiche Ärzte aus den Freiwilligenregistern von KV Nordrhein und Ärztekammer Nordrhein sowie des Landes NRW zurückgreifen und werden diese dann bei Bedarf einplanen. Insgesamt haben sich mehrere Tausend medizinische und nicht-medizinische Helfer zur Unterstützung im Rahmen der Corona-Schutzimpfung gemeldet.

In welcher Zusammensetzung und mit welcher Ausstattung/welchen Fahrzeugen werden die Teams unterwegs sein?

Impfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen werden vorrangig durch so genannte Heimärzte vorgenommen (zumeist niedergelassene Haus- und Fachärzte). Diese Ärzte besuchen regelmäßig Patienten in den Einrichtungen und sind daher mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Sie können sich bei der Impfung durch Medizinische Fachangestellte unterstützen lassen. Je nach Region und Gegebenheiten vor Ort werden wir als KV auch eng mit der örtlichen Feuerwehr oder anderen Organisationen zusammenarbeiten, um möglichst zügig alle Einrichtungen versorgen zu können.

Wie kommt der Impfstoff in die Heime? Wo und durch wen findet die „Aufbereitung“ statt?

Der erste zugelassene Impfstoff von Biontech/Pfizer muss bei -70 Grad Celcius aufbewahrt und vor der Verimpfung aufbereitet (konstituiert) werden. Einrichtungen wie Senioren- und Altenpflegeheime werden entsprechend dem gemeldeten Bedarf direkt durch einen vom Land NRW bestellten Spediteur mit den Impfdosen und dem Impfmaterial beliefert. Die Aufbereitung des Impfstoffs findet in der Einrichtung durch das mobile Impfteam statt.

Wie werden Pflegebedürftige, die nicht in einem Pflegeheim wohnen, geimpft?

Für Menschen ab 80 Jahren, die in der eigenen Häuslichkeit wohnen, aber nicht mehr mobil sind, gilt, dass eine Verimpfung nur durch ein mobiles Team bzw. einen entsprechenden Hausbesuch erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der entsprechende Impfstoff auch geeignet ist für aufsuchende Verimpfungen. Dies ist beim BionTech/Pfizer-Impfstoff nicht der Fall.

Wie ist (insbesondere bei dementen Patienten) die Einverständniserklärung und Aufklärungsfrage geregelt?

Wie bei anderen Impfungen auch wird entsprechendes Aufklärungsmaterial zur Verfügung stehen. Es wird grundsätzlich die Möglichkeit zu einem Aufklärungsgespräch mit einem Arzt geben. Dabei sind ggf. gesetzliche Betreuer zu beteiligen.

Wie ist die Arzthaftung geregelt? Gibt es eine spezielle Versicherung?

Für die ärztliche Tätigkeit in den Impfzentren und mobilen Teams greift die Staatshaftung des Landes, da die Ärzte als Verwaltungshelfer der Länder mit der Konsequenz der Staatshaftung i.S.v. Art. 34 GG tätig werden.

Wie hoch ist die Impfbereitschaft unter den Heimbewohnern und den Pflegekräften?

Wir gehen allgemein von einer hohen Impfbereitschaft der Heimbewohner und von deren Pflegekräften aus.

Wie sind die Pflegeheime über die Impfungen informiert worden?

Die KV Nordrhein hat alle Pflege- und Seniorenheime angeschrieben und über den Ablauf der Impfung informiert. Im Vorfeld der Impfung erhalten die Heime Unterlagen zur Impf-Aufklärung der Bewohner. Auch vorbereitende Arzt-Patienten-Gespräche sind möglich.

Was muss generell beachtet werden, um den Kühlanforderungen gerecht zu werden beim Transport des Impfstoffes vom Lager zum Ort der Verimpfung?

Die Distribution/Logistik des Impfstoffes obliegt dem Land NRW bzw. dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS). Für Informationen über besondere Anforderungen an die Spediteure wenden Sie sich bitte an das MAGS.

Welche Voraussetzungen müssen die Heime für die Impfungen schaffen?

Die Heime müssen u. a. einen Ansprechpartner für die Impfungen benennen, geeignete Räumlichkeiten für die Aufbereitung des Impfstoffs und die Durchführung der Impfungen bereitstellen und die Impfdokumentation vorbereiten.

Fragen und Antworten rund um die Impfzentren

Im ehemaligen Telekomgebäude befindet sich das neue Impfzentrum des Kreises Düren (Foto: DN-News.de)

Wo sind die Standorte der 26 nordrheinischen Impfzentren?

Einen Überblick über die Impfzentren in Nordrhein erhalten Sie auf www.coronaimpfung.nrw.

Wann werden die Zentren geöffnet sein?

Die Impfzentren sollen von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet sein. Zu Anfang kann es abhängig von der zur Verfügung stehenden Menge an Impfstoff allerdings zu abweichenden Öffnungszeiten kommen. Zugang zu den Impfzentren erhalten nur Personen mit festem Termin. Ohne Voranmeldung und bestätigtem Impftermin ist keine Impfung möglich.

Wann starten die Impfungen?

Die Corona-Schutzimpfung startet am 27. Dezember – zunächst durch mobile Impfteams in von den Kommunen ausgewählten Pflege- und Senioreneinrichtungen. Die KV Nordrhein ist verpflichtet, den Impfbetrieb in den Impfzentren aufzunehmen, sobald geeignete Mengen eines Impfstoffs verfügbar sind. Derzeit wird von Anfang/Mitte Januar 2021 ausgegangen.

Wie und wo erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Termin zur Impfung?

Es können derzeit noch keine Impftermine vereinbart werden. Sobald sich ein Impfstart in den Impfzentren abzeichnet, wird die Terminvermittlung in Nordrhein telefonisch über die kostenlose Rufnummer 11 6 11 7 stattfinden. An die Arztrufzentrale wird ein separates Call Center angedockt, das für ganz NRW das Terminmanagement übernimmt. Nach der telefonischen Terminvereinbarung bekommen die Impfberechtigten eine Terminbestätigung per Post, inklusive weiterer Unterlagen, die zum Impftermin mitzubringen sind. Die Inanspruchnahme einer Impfung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wie wird an den Folgetermin erinnert?

Um den Schutz vor einer Coronainfektion zu komplettieren, sind zwei Impfungen im Abstand von 21 Tagen notwendig. Impfberechtigte erhalten beide Termine sofort bei ihrem ersten Anruf der Nummer 116 117. Beide Termine werden postalisch bestätigt.

Kann man sich sein Impfzentrum frei auswählen?

Bei der Terminvermittlung über die Rufnummer 116 117 wird in der Regel ein Termin im nächstgelegenen Impfzentrum angeboten. Auf besonderen Wunsch des Impfwilligen ist auch die Terminvergabe für ein Impfzentrum nach Wahl möglich

Wie kann man seinen Impftermin absagen/verschieben?

Über die Rufnummer 116 117, über die man den Termin zuvor vereinbart hat.

Wie wird dokumentiert, dass der Impfwillige bereits eine 1. Impfung erhalten hat?

Die personenbezogenen Daten zur Impfung werden beim Besuch des Impfzentrums erfasst und gespeichert. Dass die Impfung stattgefunden hat, wird auch pseudonymisiert vom Impfzentrum an das Robert Koch-Institut gemeldet. Geimpfte Personen erhalten außerdem eine Impfbescheinigung ausgehändigt.

Dürfen Angehörige den Impfwilligen begleiten?

Begleitpersonen der Impfwilligen haben keinen Zutritt zur Impfstelle. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Betreuer oder Personen mit einer Betreuungsverfügung im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Es ist jedoch pro Impfwilligen nur eine Begleitperson zugelassen. Für die potenzielle Teilnahme eines Betreuers am Impfgespräch ist mindestens eine der Impfstraßen so dimensioniert, dass sich dort mehrere Personen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen aufhalten können.

Wie läuft die Impfung in einem Impfzentrum ab?

Zutritt zum Impfzentrum haben nur Impfwillige mit zuvor über die 116117vereinbartem und postalisch bestätigtem Termin. Die Termineinladung wird beim Einlass kontrolliert. Bei der Einlasskontrolle erfolgt auch eine Fiebermessung. Danach haben die Impfwilligen in einem Wartebereich die Möglichkeit, einen Informationsfilm zu sehen und werden dann einer Impfkabine zugewiesen. Dort erfolgt zunächst die Registrierung des Impfwilligen und die Prüfung der mitgebrachten und ausgefüllten Dokumente (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen/Einwilligungserklärung). Im Anschluss erfolgt ggf. ein ärztliches Impfgespräch und die Impfung selbst. Zur Beobachtung nach der Impfung werden die Impfwilligen gebeten, sich 30 Minuten in einem Wartebereich aufzuhalten.

Wer leitet das Impfzentrum?

Es gibt eine organisatorische Leitung, die durch die Kreise und kreisfreien Städte zu bestimmen ist. Impfzentren bedürfen zudem eines ärztlichen Leiters, der durch die KV Nordrhein bestellt wird und die medizinisch-fachliche Leitung der Impfstelle im Impfzentrum übernimmt.

Die Aufgaben des ärztlichen Leiters umfassen u. a.:

  • Einweisung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals, das durch die KV Nordrhein gestellt wird
  • Steuerung, Überwachung und ggfs. Korrektur der Betriebsabläufe in medizinisch-fachlicher Hinsicht zur Einhaltung der medizinischen Behandlungs- und Dokumentationsstandards, Hygiene- und weitere die Impfung betreffende Vorschriften
  • Anteilig ggfs. möglich: Durchführung von Impfgesprächen, Feststellung der Impftauglichkeit, Durchführung der Impfungen

Als organisatorischer Ansprechpartner der KV Nordrhein ist zudem eine Einsatzleitung vom Dienst (EvD) für jedes Impfzentrum tätig. Sie ist

  • Ansprechpartner der KV Nordrhein für Kommune, Hilfsorganisationen, Kooperationspartner und Mitarbeitende vor Ort
  • überprüft die Materialbestände und den Personalbedarf
  • unterstützt ggf. bei Impfungen
  • nimmt ggf. Impfstofflieferungen entgegen

Wer wird die Impfungen in den Impfzentren durchführen?

Zunächst wird insb. auf Honorarkräfte bzw. freiwillige Helfer zurückgegriffen, die sich auf den Portalen von KV und Ärztekammer sowie vom NRW-Gesundheitsministerium registriert haben. Auch Niedergelassene können sich neben ihrer Praxistätigkeit im Impfzentrum engagieren, diese Entscheidung trifft der jeweilige Arzt individuell mit Blick auf eigene Kapazitäten.

Welche Aufgaben haben die Impf-Ärzte in den Zentren?

Die Tätigkeit umfasst u. a. die Impfanamnese sowie die Aufklärung der zu impfenden Personen, die Durchführung der Impfung selbst bzw. die ärztliche Überwachung des damit betrauten Hilfspersonals sowie die Mitwirkung an der Erstellung der erforderlichen Impfdokumentation. In den mobilen Teams zählt auch die Rekonstitution (Aufbereitung) des Impfstoffs zu den Aufgaben des Impfarztes bzw. des begleitenden Fachpersonals.

Wie viel medizinisches Personal wird in den Zentren benötigt?

Die Anzahl des in den Impfzentren jeweils benötigten Personals wird wesentlich von dessen Größe bzw. der örtlichen Anzahl der Impflinge abhängen. Auch die Frage, welcher Impfstoff letztlich wann in welcher Menge verfügbar sein wird, ist von Bedeutung. Je nach Größe des Zentrums kalkuliert die KV zunächst mit einer Gesamt-Personalstärke (Ärzte, medizinische Fachangestellte, administrative Kräfte) zwischen ca. zehn und 40 Personen.

Wer erhält eine Impfung?

Mit Blick auf die zu Beginn begrenzte Zahl an produzierten Impfdosen hat die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts Vorschläge für eine Priorisierung veröffentlicht, die in die nationale Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums Eingang gefunden hat. Danach sollen in der ersten Impfphase vor allem über 80-jährige Personen sowie Bewohner und Beschäftigte in Pflege- und Seniorenheimen geimpft werden. Nachfolgend sollen dann u. a. Menschen zwischen 75 und 80 Jahren und Angehörige bestimmter Gesundheitsberufe geimpft werden.

Wie wird die Impfberechtigung festgestellt?

In der ersten Phase der Impfungen mit höchster Priorität wird die Impfberechtigung in der Regel über das Alter des Impfwilligen (Personalausweis) festgestellt, die berufliche Tätigkeit über einen Arbeitgebernachweis geprüft. Bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen erfolgt der Nachweis über eine Bescheinigung der Einrichtung. Laut Impfverordnung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können.

Was ist zu tun, wenn eine geimpfte Person Nebenwirkungen verspürt?

Nach den Zulassungs-Studien der Hersteller sind lediglich Nebenwirkungen zu erwarten, wie sie auch bei einer Grippeimpfung gelegentlich auftreten. Dazu zählen Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schmerzen und/oder Rötungen an der Einstichstelle. Verspürt ein Impfling stärkere Nebenwirkungen, so wird die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt empfohlen. Die Verträglichkeit des Impfstoffs wird außerdem auch nach der Zulassung weiter überprüft. Dafür setzt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Meldungen von Herstellern, Ärzten und Patienten. So soll es eine Melde-App geben, über die Geimpfte an einer Beobachtungsstudie des PEI teilnehmen können.

Was passiert mit Impfwilligen, die im Impfzentrum nicht zur Impfung zugelassen werde, z. B. wegen zu hoher Temperatur oder aufgrund von COVID-19-Symptomen?

Der Zugang zur Impfstelle darf nur bei Symptomfreiheit erfolgen. Bei verdächtiger Symptomatik kann ein neuer Termin über die Rufnummer 116 117 beantragt werden.

Wie wird Personen geholfen, die die Impfung nicht vertragen?

Es ist geschultes Personal der Hilfsorganisationen vor Ort. Kreis bzw. Kommune stellen sicher, dass ein Rettungswagen für akute Notfälle vor Ort vorgehalten wird oder eine alternative Notfallversorgung erfolgt. Zudem gibt es einen zusätzlichen Sanitätsbereich mit Behandlungsmöglichkeiten.

Wie kommen die Impfstoffe zu den Impfzentren?

Für die Logistik der Impfstoffanlieferung ist das Land NRW zuständig. Der Impfstoff wird von einem Spediteur des Landes bei -70 Grad Celcius von einem zentralen Lager des Landes direkt an die Impfzentren geliefert und dort für die Verimpfung aufbereitet.

Text: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ist in folgenden Städten und Kreisen zuständig:

  • Aachen (Stadt)
  • Aachen (Kreis)
  • Bonn
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Duisburg
  • Essen
  • Euskirchen
  • Heinsberg
  • Kleve
  • Köln
  • Krefeld
  • Leverkusen
  • Mettmann
  • Mönchengladbach
  • Mülheim
  • Neuss
  • Oberbergischer Kreis
  • Oberhausen
  • Remscheid
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Solingen
  • Viersen
  • Wesel
  • Wuppertal

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