Bitte beachten: Seit dem 1. April gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Einige vorherige Meldungen sind damit veraltet.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gibt es weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Die Stadt Düren hat heute angeordnet, dass Betriebe mit sogenannten körpernahen Dienstleistungen vorübergehend geschlossen werden müssen. Dazu zählen „Friseure, Nagelstudios, Tattoo und Piercing Studios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Fußpflege und ähnliche Einrichtungen, die zu nicht-medizinischen Zwecken aufgesucht werden bzw. die nicht den anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind.“ Andere Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit bei Beachtung der Hygienemaßnahmen weiterhin nachgehen. Die Regeln für andere Geschäfte bleiben bestehen.
Die neuen Regeln mit den körpernahen Dienstleistungen gelten auch in Jülich. Die Stadt Nideggen hat die Regeln in der neusten Allgemeinverfügung ebenfalls übernommen. Bei anderen Städten und Gemeinden im Kreis Düren gibt es keine ausdrücklichen Informationen zu dieser neuen Einschränkung.
Eingeschränkt ist auch der Betrieb von Restaurants. So haben Jülich, Nideggen und Heimbach übereinstimmend angeordnet, dass nur noch Abhol- und Lieferservice mit entsprechenden hygienischen Regeln erlaubt sind.
Die Stadt Düren hat außerdem das Versammlungsverbot konkretisiert. Nun sind „Zusammenkünfte von 3 oder mehr Personen unter freiem Himmel untersagt, es sei denn, es handelt sich um Familien oder häusliche Wohngemeinschaften“.
Allgemein führen die aktuellen Einschränkungen zu großer Verunsicherung bei den Geschäftsleuten. Jeden Tag gibt es eine neue Vorschrift. Der wirtschaftliche Schaden für die betroffenen Geschäfte ist riesig und niemand weiß, ob die aktuell bekannten Hilfsangebote reichen, um den Schaden auch nur annähernd zu decken.
(Quellen: Pressemeldungen von Stadt und Kreis Düren sowie Informationen auf den Websites der Städte und Gemeinde)