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Ordnungsamt informiert im Rahmen einer Aktionswoche zum Thema „Fahrradschutzstreifen“

Fahrradschutzstreifen in der FriedrichstraßeStadt Düren


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Für Fahrradschutzstreifen gibt es gesetzliche Regeln. Immer wieder kommt es vor, dass sich Autofahrerinnen oder Autofahrer nicht daran halten und den Bereich beispielsweise als Parkplatz missbrauchen oder den Mindestabstand beim Überholen unterschreiten. Aber auch Radfahrerinnen und Radfahrer sind bei der Nutzung des Fahrradschutzstreifens oft unsicher. 

Mit einer „Aktionswoche Fahrradschutzstreifen“ will das Ordnungsamt der Stadt Düren jetzt für das Thema sensibilisieren und über den rechtlichen Hintergrund informieren. In der kommenden Woche, konkret vom 23.08. bis 26.08.2022, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes an verschiedenen Schwerpunkten vor Ort sein, um dort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Ziel ist es, für gegenseitiges Verständnis und Rücksicht im Verkehr zu werben. 

Das Fahrrad ist mittlerweile fester und wachsender Bestandteil des Verkehrs, auch in Düren. Bei der Entscheidung aufs Fahrrad zu steigen, spielt neben der Umwelt für viele Menschen die Sicherheit eine wichtige Rolle, was zur Folge hat, dass in der Stadt immer mehr Radverkehrsanlagen angelegt werden. Neben Radwegen und Radfahrstreifen gehören auch Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen zu diesen Anlagen. Sie sind aber, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt.
In der Regel werden sie auf der Fahrbahn durch weiße, gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet. Zwar bestimmt die bekannte Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine Definition ist aber in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO zu finden.
Daraus schließt sich auch, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer einen Schutzstreifen durchgängig nutzen können, aber nicht müssen – und, dass für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ein absolutes Halte- und Parkverbot besteht.

Ein nicht zulässiges Halten auf einem Fahrradschutzstreifen wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 55 Euro geahndet. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert und/oder gefährdet, ist auch das Abschleppen verhältnismäßig.

Damit es nicht erst so weit kommt, will das Ordnungsamt der Stadt jetzt aktiv aufklären.