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Ordnungsamt der Stadt: „Wir stellen uns den neuen Herausforderungen!“

Mit dem Slogan „Wir sind für Euch da, bleibt Ihr bitte für uns Zuhause! #wirbleibenzuhause“ appelliert das Ordnungsamt an die Forderungen zur Kontaktreduzierung.


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Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch das Personal des städtischen Amtes für Recht und Ordnung (Ordnungsamt) vor neue Herausforderungen. Konzentrierten sich die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Beginn der Epidemie Anfang März 2020 auf die Schließung der Schulen und Kitas sowie die Absagen von (Groß-)Veranstaltungen, so häuften sich mit steigender Anzahl der Infizierten auch die Zahl der Erlasse des Landes und der darauf basierenden städtischen Allgemeinverfügungen. Mit dem Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung NRW am 23. März regelt jetzt eine landesweit geltende Rechtsverordnung die von der Landesregierung beschlossene „Kontaktsperre“.

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung kontrollieren die kommunalen Ordnungsämter vor Ort; in Düren seit dem 23. März täglich, an den Wochenenden und auch an den kommenden Feiertagen. Doch nicht nur der städtische Ordnungsdienst (SOD) ist unterwegs, auch die Überwachungskräfte des ruhenden Straßenverkehrs sind für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen pausenlos im Einsatz. „Es ist in der Tat für uns eine neue Situation.“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Simone Warawko. „Wir mussten den Dienstbetrieb komplett umstellen. Zusätzliche Dienste für das gesamte Wochenende sind eingerichtet, Dienstpläne umgestellt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes sind mittlerweile vor Ort im Einsatz, um den Außendienst zu unterstützen.“

Leider stellen Mitarbeiter des Ordnungsamtes immer wieder fest, dass die zurzeit geltenden Regelungen zur Kontaktsperre nicht eingehalten werden. Auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen oder Spielplätzen registrierten sie seit dem 23. März über 170 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Insbesondere am Wochenende und auch an sonnigen Tagen steigt die Zahl der Meldungen. Verstöße dieser Art stellen nach der Coronaschutzverordnung einen Bußgeldtatbestand dar und können gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden. So wird mittlerweile auch nicht mehr mündlich verwarnt, sondern sofort eine Anzeige geschrieben. „Die konsequente Umsetzung der von der Landesregierung vorgeschriebenen Regelungen dient dem Infektionsschutz vor Ort, also den Menschen in unserer Stadt. Wir müssen alles tun, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.“, wirbt die Rechtsdezernentin Christine Käuffer um Verständnis bei den Dürener Bürgerinnen und Bürgern. „Es ist Aufgabe und Pflicht des Ordnungsamtes, die Vorschriften der Coronaschutzverordnung energisch, konsequent und, wo nötig, auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Nur so haben wir alle die Chance, zur gegebener Zeit, Schritt für Schritt, zur Normalität zurückzukehren.“
Christine Käuffer weist auch noch einmal darauf hin, dass mit der Coronaschutzverordnung nicht alle anderen rechtlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt seien. So werden auch weiterhin der Radarwagen der Stadt im Einsatz sein und Ordnungskräfte der Stadt Verstöße gegen weitere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Parkverstöße, selbstverständlich ahnden.

Appell zum Oster-Wochenende

Mit Blick auf das kommende Oster-Wochenende und angesichts des frühlingshaften Wetters appelliert das städtische Ordnungsamt eindringlich: „Bitte schützen Sie sich und andere, akzeptieren Sie die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie! Bleiben Sie möglichst zu Hause, und sehen Sie trotz der Osterfeiertage weiter davon ab, Ihre Verwandten oder Freunde einzuladen oder zu besuchen!“ Rechtlich gesehen gilt das Kontaktverbot zwar nur im öffentlichen Raum, doch durch Treffen in den eigenen vier Wänden erhöht man das Ansteckungsrisiko, lautet auch eine Empfehlung der Landesregierung.

Informationen und Meldungen zum Corona-Virus gibt es auf der Internetseite der Stadt Düren unter www.dueren.de. Weitere Regelungen sowie die aktuelle Rechtsverordnung (Coronaschutzverordnung) des Landes NRW ist unter www.mags.nrw/coronavirus zu finden.