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Neuland Hambach begrüßt neue Leitentscheidung


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Mit der aktuellen Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen steht der Fahrplan für die Entwicklung der Region. Die Leitentscheidung 2023, auf die viele im Rheinischen Revier gewartet haben, setzt wichtige Eckpunkte für die veränderten Rahmenbedingungen nach dem nochmals vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung:

  • Für den Tagebau Hambach ergeben sich dabei keine in einer Leitentscheidung zu lösenden Grundsatzfragen mehr. Offene Fragen können im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens beantwortet werden.
  • Die Leitentscheidung 2023 hat erneut bekräftigt, dass die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“ entwickelt werden und möglichst frühzeitig, vielfältige Entwicklungsperspektiven eröffnen sollen. Bestätigt wurde damit das Ziel einer Raumentwicklung, die eine positive wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine hohe Lebensqualität ermöglicht.
  • Auch die herausgehobene Rolle und Unterstützung für die Tagebauumfeldverbünde wurde erneut bestätigt. Die bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen sind unter Berücksichtigung der interkommunalen Entwicklungskonzepte hochwertig zu rekultivieren.
  • Die Leitentscheidung hat die Massenbilanz für den Tagebau Hambach bestätigt. Der Massenbedarf im Tagebau kann größtenteils aus dem tagebauseitigen Angebot mit einer „Manheimer Bucht“ gedeckt werden, muss aber nach aktuellem Planungsstand mit 50 Mio. m³ Rekultivierungsmaterial aus Garzweiler gestützt werden. Im Rahmen einer revierweiten Optimierung soll RWE dem Braunkohlenausschuss Anpassungen vorschlagen, wobei die Leitentscheidung für den Tagebau Hambach weitgehende Änderungen aufgrund der dortigen Massensituation als nicht zielführend bezeichnet.
  • Die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 an allen Tagebauen gehört zu den zentralen Aufgaben im Strukturwandelprozess. Zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und lebenswerten Bergbaufolgelandschaft gehören zudem siedlungsnahe Freizeit- und Erholungsräumefür die Menschen. RWE wird den Tage­bau­umfeldverbünden dafür jeweils mindestens 50 ha für gemeinwohlorientierte Strukturwandelprojekte, jeweils entsprechend ihrer Masterpläne, zum ent­wick­lungs­unbeeinflussten Verkehrswert übertragen. Zusätzlich wird das Unternehmen auch Wege und Betriebsstraßen, soweit betrieblich zukünftig möglich, im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Kommunen kostenfrei übertragen.
  • Die Leitentscheidung bestätigt zudem, dass die Tagebauanrainerkommunen für den Strukturwandel auch neue Flächen außerhalb besiedelter Bereiche brauchen. Insbesondere sollen Perspektiven für die Nachnutzung zukünftig nicht mehr betriebsnotwendiger RWE-Standorte in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen erstellt werden.
  • Wertschätzung erfahren auch die bereits konkreten Vorstellungen der Tagebauumfeldverbünde zur Grünvernetzung, die entsprechende Beiträge für das Ziel eines revierweiten Ökosystemverbunds leisten können.
  • Morschenich-Alt, in der Gemeinde Merzenich, wird zum „Ort der Zukunft“ entwickelt. Das Land erkennt hier an, dass es hierfür einen ganzheitlichen Förderansatzzur Unterstützung der Kommune braucht. Die Landesregierung wird dazu – ggf. in Abstimmung mit der Bundesregierung – ein entsprechendes Budget zur Verfügung stellen. Bei der Neuentwicklung können die räumlichen Grenzen des bisherigen Dorfes verlassen werden, um dauerhafte Tragfähigkeiten für Einrichtungen des Gemeinbedarfs abzusichern oder um der besonderen Lage in Bezug auf die zukünftige Seenlandschaft gerecht zu werden. Die Regionalplanungist dazu aufgerufen, die für die kommunalen Neuentwicklungen erforderlichen planerischen Voraussetzung zu schaffen und bedarfsgerechte Festlegungen zu treffen.

Planungssicherheit für die nächsten Entwicklungsschritte

„Mit der neuen Leitentscheidung des Landes haben wir eine Grundlage für die Entwicklungs­schritte der nächsten Jahre und damit die Planungssicherheit, die wir für diese Jahrhundertaufgabe brauchen. Für unsere Arbeit heißt das, dass wir uns jetzt mit aller Kraft auf den Aufstellungsbeschluss zum neuen Braunkohlenplan Hambach konzentrieren können“, so Boris Linden, Geschäftsführer der interkommunalen Neuland Hambach GmbH.

Hintergrund Rahmenplan und Braunkohlenplanänderungsverfahren

Mit dem Braunkohlenplanänderungsverfahren Hambach werden die planerischen Voraussetzungen für den vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohlenförderung geregelt. Mit dem Vorentwurf für den neuen Braunkohlenplan, der dem Braunkohlenausschuss im Oktober vorgelegt werden soll, werden wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Tagebaufolgelandschaft Hambach gelegt.

Die Neuland Hambach GmbH erarbeitet in enger Abstimmung mit den sechs Anrainerkommunen Elsdorf, Jülich, Kerpen, Merzenich, Niederzier und Titz den Rahmenplan Hambach. Dieser beschreibt als Roadmap wichtige Leitbilder und Handlungsfelder für die Entwicklung des Tagebauumfelds und fließt in übergeordnete Planungen wie den Braunkohlenplan und den Regionalplan der Bezirksregierung Köln ein.

Über die Neuland Hambach GmbH

Die Neuland Hambach GmbH vertritt die gemeinsamen Interessen der sechs Anrainerkommunen Elsdorf, Jülich, Kerpen, Merzenich, Niederzier und Titz. Die Entwicklungsgesellschaft bündelt Wissen, managt Projekte und entwirft Zukunftsperspektiven für die Region. Ziel ist eine lebenswerte und nachhaltige Tagebaufolgelandschaft für die Menschen vor Ort und nachfolgende Generationen. Eine Gegend aller Erwartungen.